Andreas Wahlster Therapie

  • Information für Klienten:

    Wenn Sie auf der Suche nach einem geeigneten Psychotherapeuten sind,

    empfiehlt es sich, folgende Aspekte zu berücksichtigen:

    Wenn Sie einen von der Krankenkasse finanzierten Psychotherapeuten

    in Anspruch nehmen wollen, so berücksichtigen Sie bitte, dass die Krankenkasse

    Psychotherapie nur bezahlt, wenn der Therapeut eine

    Diagnose stellt und Sie damit gegenüber der Krankenkasse als "krank"

    definiert.

    Wenn Sie nach einer krankenkassenfinanzierten Psychotherapie

    – in eine private Krankenkasse wechseln oder

    – eine Berufsunfähigkeits-, Krankentagegeld- oder eine Lebensversicherung

    abschließen wollen (eine Lebensversicherung wird von den Banken zur Absicherung

    von größeren Krediten, z. B. Existenzgründungskrediten verlangt), so müssen

    Sie davon ausgehen, dass das mindestens 5 Jahre lang erschwert, nur mit

    erheblichen (Risiko- ) Aufschlägen oder gar nicht möglich sein wird. Dies

    liegt darin begründet, dass Versicherungsunternehmen vor Abschluss einer

    solchen Versicherung eine Gesundheitsprüfung vornehmen, in der u. a. gefragt

    wird: "Haben Sie (in den letzten 5 Jahren) eine Psychotherapie gemacht oder

    ist Ihnen eine Psychotherapie empfohlen worden?" Diese Frage müssen Sie

    wahrheitsgemäß beantworten, da Sie sonst Ihren Versicherungsschutz verlieren

    können. Wenn der Sie behandelnde Psychotherapeut oder Psychiater über die

    Krankenkasse abgerechnet hat, müssen Sie damit rechnen, dass eine nicht

    wahrheitsgemäße Antwort früher oder später ans Licht kommt.

    Auch vor einer Verbeamtung wird in der Regel eine Gesundheitsprüfung vorgenommen.

    Wenn Sie psychotherapeutische Sitzungen selbst bezahlen, so darf ihr

    Psychotherapeut niemandem gegenüber offenbaren, dass Sie bei ihm waren

    und Sie können bei einer Gesundheitsprüfung die Fragen nach einer

    Psychotherapie verneinen. Zwar steht auch der Therapeut einer kassenfinanzierten

    Psychotherapie unter Schweigepflicht, hingegen kann durch seinen

    Rechnungsstellung die Krankenkasse von den therapeutischen Sitzungen erfahren.

    Wenn die Rechnung nur an Sie gestellt wird, erfährt davon niemand.