Wenn Sie auf der Suche nach einem geeigneten Psychotherapeuten sind,
empfiehlt es sich, folgende Aspekte zu berücksichtigen:
Wenn Sie einen von der Krankenkasse finanzierten Psychotherapeuten
in Anspruch nehmen wollen, so berücksichtigen Sie bitte, dass die Krankenkasse
Psychotherapie nur bezahlt, wenn der Therapeut eine
Diagnose stellt und Sie damit gegenüber der Krankenkasse als "krank"
definiert.
Wenn Sie nach einer krankenkassenfinanzierten Psychotherapie
– in eine private Krankenkasse wechseln oder
– eine Berufsunfähigkeits-, Krankentagegeld- oder eine Lebensversicherung
abschließen wollen (eine Lebensversicherung wird von den Banken zur Absicherung
von größeren Krediten, z. B. Existenzgründungskrediten verlangt), so müssen
Sie davon ausgehen, dass das mindestens 5 Jahre lang erschwert, nur mit
erheblichen (Risiko- ) Aufschlägen oder gar nicht möglich sein wird. Dies
liegt darin begründet, dass Versicherungsunternehmen vor Abschluss einer
solchen Versicherung eine Gesundheitsprüfung vornehmen, in der u. a. gefragt
wird: "Haben Sie (in den letzten 5 Jahren) eine Psychotherapie gemacht oder
ist Ihnen eine Psychotherapie empfohlen worden?" Diese Frage müssen Sie
wahrheitsgemäß beantworten, da Sie sonst Ihren Versicherungsschutz verlieren
können. Wenn der Sie behandelnde Psychotherapeut oder Psychiater über die
Krankenkasse abgerechnet hat, müssen Sie damit rechnen, dass eine nicht
wahrheitsgemäße Antwort früher oder später ans Licht kommt.
Auch vor einer Verbeamtung wird in der Regel eine Gesundheitsprüfung vorgenommen.
Wenn Sie psychotherapeutische Sitzungen selbst bezahlen, so darf ihr
Psychotherapeut niemandem gegenüber offenbaren, dass Sie bei ihm waren
und Sie können bei einer Gesundheitsprüfung die Fragen nach einer
Psychotherapie verneinen. Zwar steht auch der Therapeut einer kassenfinanzierten
Psychotherapie unter Schweigepflicht, hingegen kann durch seinen
Rechnungsstellung die Krankenkasse von den therapeutischen Sitzungen erfahren.
Wenn die Rechnung nur an Sie gestellt wird, erfährt davon niemand.